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Intensive Sozialpädagogische Einzelfallhilfe (ISE)

Rechtliche Grundlage: Intensive Sozialpädagogische Einzelfallhilfe sind § 27 SGB VIII in Verbindung mit § 35 SGB VIII für Jugendliche, sowie §§ 41, 35 SGB VIII für junge Volljährige, § 35a Abs. 2 Nr. 1 SGB VIII (Eingliederungshilfe)

In der Regel wendet sich das Angebot an Jugendliche, die von anderen Angeboten der Jugendhilfe nicht erreicht werden.

Die intensive sozialpädagogische Einzelfallhilfe befasst sich in der regel mit nur einem Jugendlichen.

Die ISE ist in der Regel auf einem längeren Zeitraum angelegt und soll den Bedürfnissen des jungen Menschen Rechnung tragen.

Sie soll den Jugendlichen in einen stark auf den Einzelfall abgestellten Betreuungsengagement zur sozialen Integration und Stabilisierung seiner Persönlichkeit verhelfen.

Zielgruppe sind junge Menschen, die zur Bewältigung ihrer besonders problembelasteten Lebenssituation intensive und individuelle Unterstützung benötigen.

Ihre Lebenssituation ist häufig geprägt durch akute Probleme aufgrund negativer Vorerfahrung wie z.B. Beziehungsabbrüche, Gewalt und Vernachlässigung.

Daneben kann im Rahmen einer ISE auch auf junge Menschen zugegangen werden, die sich (manchmal auch nur vorübergehend) von ihren Eltern gelöst haben, orientierungslos sind, sich in jugendlichen Szenen oder Subkulturen aufhalten.

Für die Betreuung in Form einer ISE kommen Jugendliche ab ca. 15 Jahren in Frage.

Eine ISE ist aber nicht nur für Jugendliche /junge Volljährige geeignet, die von der Jugendhilfe nur schwer erreichbar sind, sondern sie kann auch im präventiven Sinne genutzt werden, um auf absehbare Entwicklungsrisiken zu reagieren und Jugendhilfekarrieren vorzubeugen.

Eine ISE ist dabei nicht an räumliche Vorraussetzungen gebunden, die Betreuung kann auch "Auf der Straße" durchgeführt werden.

Grundsätzliche Ziel einer ISE ist es, den Jugendlichen zur sozialen Integration und zu einer eigenverantwortlichen Lebensführung zu verhelfen.

Folgende Schwerpunkte kommen bei einer ISE zum tragen:

  • Organisation des Alltags, (Sicherung der Grundversorgung, Finanzplanung, Unterstützung bei Behördergänge,)
  • Gemeinsame Aktivitäten mit dem Jugendlichen, Förderung der persönlichen Interessen,
  • Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Wohnmöglichkeiten,
  • Konfliktbearbeitung und Kriesenintervention im Alltag,
  • Motivation zur beruflichen Integration, Auseinandersetzung mit Arbeitslosigkeit,
  • Auseinandersetzung mit Deliquenz, Ablösungsprozessen, Gewalt- und Missbraucherfahrungen, Drogen- / Alkoholmissbrauch,
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