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Finanzierung der Heilpädagogischen Frühförderung

Die gesetzlichen Grundlagen der heilpädagogischen Maßnahmen sind im Sozialgesetzbuch SGB VIII, SGB IX und SGB XII festgelegt.

Nach Antragstellung und Bewilligung werden die Kosten durch das Sozialamt übernommen.

Vorgehensweise:

  • nach einem kostenlosen Erstgespräch und nach Klärung aller Fragen, erstellen wir für ihr Kind einen individuellen Förder- und Hilfeplan, den wir zusammen mit den notwendigen Antragsformularen beim zuständigen Sozialamt für Sie einreichen
  • die Kostenübernahme durch das Sozialamt ist einkommensunabhängig und kann von jedem Erziehungsberechtigten beantragt werden
  • auch als Privatleistung möglich

Die Begleitung und Förderung findet nach positivem Bescheid des Sozialamtes einmal wöchentlich bei Ihnen zu Hause oder in den Räumen des Kindergartens statt.