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Erziehungsbeistandschaft (EB)

Rechtliche Grundlage: § 30 SGB VIII

Die Erziehungsbeistandschaft ist eine Hilfe, die sich direkt an das in der Familie lebende Kind/Jugendlichen richtet und Unterstützung bei der Bewältigujng von Entwicklungsproblemen oder schwierigen Lebensphasen bietet.

Unser hauptanliegen ist es die individuellen Fähigkeiten des Kindes/Jugendlichen und achten besonders darauf, das Selbstwertgefühl zu stärken und das Vertrauen in das eigene Können zu vertiefen.

Die Eltern werden dabei in die Hilfe mit einbezogen.

Dabei soll das soziale Umfeld der Lebensbezug zur Familie, berücksichtigt werden, damit die Möglichkeit innerhalb der Familie zu leben, erhalten werden kann.

Kann dies nicht gewährleistet werden, sollen Ablösung und Verselbständigung vorbereitet und begleitet werden.

Bestandteile der Erziehungsbeistandschaft:

- Im Bereich der Persönlichkeitsbildung:

  • Zum Bearbeiten des Textes hier klickenEntwicklung und Förderung von Selbstwertgefühl,
  • Persönlichkeitsstabilisierung,
  • Verhaltensreflektion,
  • Beziehungsklärung innerhalb der Familie durch Aufbau einer förderlichen Kommunikation,
  • Förderung und Stärkung der elterlichen Kompetenz,
  • Aufbau eines sozialen und familieären Netzwerks,
  • Integration und Unterstützung im Bereich Schule, Ausbildung und Arbeit,

- Im Bereich Lebensgestaltung:

  • Planungsfähigkeit,
  • Zukunftsgestaltung,
  • Altersentsprechende Ablösung und Verselbständigung,

Die Methoden beziehen sich je nach Problematik und Situation auf:

  • Den einzelnen Jugendlichen/jungen Volljährigen,
  • Die Familie insgesamt,
  • Lebensbereiche des Jugendlichen/jungen Volljährigen,

Die Orientierung an den Ressourcen und Fähigkeiten des Jugendlichen innerhalb seines Systhems, werden erweitert und gefördert.

Die Hilfe wird innerhalb des familieären Alltags in Form von Einzelgesprächen und Freizeitaktivitäten mit den Jugendlichen durchgeführt.

Das Einbeziehen der Eltern durch Gespräche und der Aufbau und Nutzung eine geeigneten sozialen Netzwerkes, ist dabei ein wesentlicher Bestandteil.

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