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Betreuung durch einen Betreuungshelfer (Einzelbetrteuung)

Die Betreuung durch einen Betreuungshelfer ist ein ambulantes pädagogisches Angebot, das straffällig gewordenen jungen Menschen als Erziehungsmaßnahme per Weisung auferlegt werden kann.

Die Betreuung durch einen Betreuungshelfer wird in Form einer Einzelbetreuung von einem pädagogischen Mitarbeiter der heilpädagogischen Praxis Regenbogen UG durchgeführt.

Die zentrale pädagogische Methode ist das Einzelgespräch. Die Inhalte und die Art des unterstützenden Angebotes richten sich nach dem jeweiligen Bedarf des zu Betreuenden.

Zielgruppe:

Die Betreuungsweisung soll insbesondere junge Menschen erreichen, die mehrfach gravierende Straftaten begangen haben und sozial erheblich benachteiligt sind. Problemlagen sind beispielsweise psychosoziale Schwierigkeiten in den Bereichen Kommunikation,

Schule,Beruf, Elternhaus und Alltagsbewältigung.

Als Rechtsfolge nach § 10 Abs. 1 Nr. 5 JGG (Betreuung durch einen Betreuungshelfer) soll

die Teilnahme nur strafrechtlich und sozial mehrfach belasteten jungen Menschen auferlegt

werden, aber nicht solchen, deren Straftaten bagatellartig und/oder episodenhaft sind.

Die Betreuungsweisung stellt eine Alternative zu freiheitsentziehenden Maßnahmen wie Jugendarrest bzw. kurzen Jugendstrafen dar.

Aufnahmeverfahren:

Die Jugendgerichtshilfe (JGH) bezieht die Betreuer in ihre Entscheidung ein, für welche jungen

Menschen sie dem Jugendgericht die Betreuungsweisung nach § 10 Abs. I Nr. 5 JGG

vorschlägt.

Zur Auswahl dieser jungen Menschen finden regelmäßige Arbeitssitzungen zwischen

Mitarbeiter/innen der JGH und der heilpädagogischen Praxis Regenbogen UG statt.

Nach Möglichkeit soll vor der entsprechenden Hauptverhandlung ein Gespräch mit dem potentiellen

Teilnehmer und gegebenenfalls dessen Personensorgeberechtigten in der Praxis stattfinden.

Eine Aufnahme in die Einzelbetreuung kann erfolgen, wenn die spezifische Problemlage der

Teilnehmer dies erforderlich macht, er aus persönlichen Gründen nicht oder noch nicht gruppenfähig ist oder aus organisatorischen Gründen nicht regelmäßig an einer Gruppe teilnehmen kann.

Auch für suchtmittelgefährdete und -abhängige jungen Menschen ist die Betreuungsweisung

geeignet, z.B. zum Aufbau von Therapiemotivation und zur Abschwächung von Verelendungsprozessen.

Allgemeine Zielsetzungen zur Förderung der gesellschaftlichen Integration:

  1. Vermeidung freiheitsentziehender Rechtsfolgen
  2. Auseinandersetzung mit delinquentem Verhalten
  3. Förderung der Persönlichkeitsentwicklung und des Sozialverhaltens
  4. Förderung der schulischen bzw. beruflichen Entwicklung
  5. Förderung der Verselbstständigung und Alltagsbewältigung
  6. Förderung zur Fähigkeit der Freizeitgestaltung

Betreuungsinhalte:

Auseinandersetzung mit delinquentem Verhalten

Die Auseinandersetzung mit delinquentem Verhalten nimmt einen wichtigen Stellenwert in

der Einzelbetreuung ein. Gemeint ist hier vor allem die Erörterung und Relativierung problematischer Einstellungen und Verhaltensweisen.

Förderung der Persönlichkeitsentwicklung, des Sozialverhaltens

  1. Aufbau und Entwicklung tragfähiger Beziehungen zwischen dem Betreuer und den jungen Menschen bzw. Heranwachsenden
  2. Entwicklung eines realistischen Selbstbilds
  3. Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Normen und Werten
  4. Motivierung zur Erfüllung gerichtlicher Auflagen
  5. Auseinandersetzungen mit Menschen und Situationen
  6. Vermittlung von Erfolgserlebnissen und Bestätigungen von Leistungen
  7. Unterstützung bei der Bewältigung von Partnerschaftskonfliktend eine der Optionen aus der Symbolleiste wählen.

Krisenintervention

  1. regelmäßige Überprüfung und Erörterung von Entwicklungsfort- bzw. -rückschritten
  2. Förderung problemanalysierender und -lösender Handlungskompetenzen
  3. Förderung von Eigenverantwortlichkeit und Verantwortungsübernahme in sozialen Beziehungen
  4. Förderung von Toleranz und Respekt
  5. Förderung eines angemessenen Umgangs mit Gefühlen
  6. Vermittlung von Erfolgserlebnissen und Bestätigung von Leistungen
  7. Gesundheitsförderung
  8. Aufbau von Therapiemotivation bei Suchtgefährdeten und Abhängigen

Förderung der schulischen bzw. beruflichen Entwicklung

  1. Erörterung schulischer und beruflicher Erfahrungen
  2. Erörterung, Entwicklung und Planung schulischer und beruflicher Perspektiven
  3. Unterstützung bei der Aufarbeitung schulischer Defizite
  4. Unterstützung bzw. Begleitung bei der Suche nach Schul-, Ausbildungs- oder Arbeitsplätzen
  5. Motivierung zum regelmäßigen Schul-, Ausbildungs- oder Arbeitsstättenbesuch
  6. Kontakt des Betreuers bzw. der Betreuerin zu Schulen, Ausbildungs- und Arbeitsstätten
  7. Bewerbungstraining, Erstellen von Bewerbungsunterlagen, Sichten von Stellenausschreibungen
  8. Aufsuchen des Berufsinformationszentrums bzw. Agentur für Arbeit und Zusammenarbeit mit anderen arbeitsvermittelnden und -beratenden Institutionen.

Förderung der Verselbständigung und Alltagsbewältigung

  1. Unterstützung bei der Ablösung und Verselbständigung vom Elternhaus Elternarbeit (Beratung und Unterstützung bei Erziehungsfragen)
  2. Vermittlung lebenspraktischer und ggf. handwerklicher Fertigkeiten Erlernen des Umgangs mit Ämtern und Institutionen
  3. Erörterung von Lebensplanentwürfen Finanzplanung
  4. Unterstützung bei der Sicherung materieller bzw. finanzieller Ressourcen zum Lebensunterhalt
  5. Unterstützung bei der Schuldenregulierung

Förderung der Freizeitgestaltung

  1. Hilfestellung beim Umgang mit modernen Medien
  2. Unterstützung bei der Kontaktaufnahme zu Jugendeinrichtungen
  3. Ermutigung und Motivierung zur Kontaktaufnahme mit Sportvereinen
  4. Kennenlernen weiterer freizeitgestaltender Möglichkeiten

Nachbetreuung

Es besteht die Möglichkeit, im Anschluss an die Weisung freiwillig an den jeweiligen Angeboten

teilzunehmen. Dies wird seitens der heilpädagogischen Praxis UG ausdrücklich gefördert.

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