top of page

Betreutes Wohnen (BeWO) ambulant für Jugendliche / junge Volljährige im Rahmen ihrer Verselbständigung

Gesetzliche Grundlagen sind § 27 i.V. mit § 34 sowie §§ 41und 35a (Eingliederungshilfe) SGB VIII für Jugendliche und junge Volljährige

Dieses neue Angebot ist konzipiert für junge Menschen, die in ihrem Entwicklungsprozess schon so weit fortgeschritten sind, dass sie alleine in einer eigenen Wohnung leben können und ihren Alltag relativ selbständig bewältigen können.

Aufnahme finden besonders Jugendliche ab ca. 16 Jahren und Junge Volljährige bis 21 Jahre:

  • die das Ziel einer eigenständigen Lebensführung in einer eigenen Wohnung verfolgen,
  • die nach einer stationären Hilfe ihre Verselbständigung anstreben,
  • deren persönliche und berufliche Perspektiven noch ungeklärt sind,
  • für die erzieherische Hilfe notwendig ist, aber eine Unterbringung in einer WG bzw. Verbleib in der Familie nicht (mehr) geeignet und/oder sinnvoll erscheint,
  • die über ein Mindestmaß an Selbständigkeit und Eigenverantwortlichkeit verfügen.

Darüber hinaus:

  • nach Obdachlosigkeit,
  • nach Psychatrieaufenthalt,
  • nach Gefängnisaufenthalt,
  • nach Drogenentwöhnung,

Betreutes Wohnen dient dem Ziel, Jugendliche und junge Volljährige zu einer eigenständigen und eigenverantwortlichen Lebensweise zu befähigen.

Mit ihnen gemeinsam sollen Möglichkeiten erschlossen werden, sich und ihre Umwelt

realistischer wahrzunehmen und Handlungsstrategien zu entwickeln, Schritt für Schritt

selbständig zurechtzukommen.

Der Betreuungsschwerpunkte liegen überwiegend in den Bereichen:

  • Wohnen:

Die Jugendlichen / Jungen Volljährigen sollen lernen, allen Anforderungen, die mit dem Suchen und Finden sowie der Anmietung

und Haltung einer Wohnung verbunden sind, gerecht zu werden.

  • Lebenspraktischer Bereich:

Befähigung zu einer individuellen und selbstverantwortliche Umgangsweise der alltäglichen Aufgaben, um eine eigenständige

Lebensführung verwirklichen zu können:

Wie Versorgung, Kochen, Einkaufen, ärztliche Versorgung, etc.

  • Schule, Ausbildung und Beruf:

Entwickeln von schulischen und beruflichen Perspektiven, Hilfestellung bei der Ausbildungsplatz- und Arbeitsplatzsuche,

Stabilisierung in der Schule, am Arbeitsplatz, in enger Zusammenarbeit mit Schulen, dem Arbeitsamt, mit berufsfördernden und

berufsvorbereitenden Institutionen.

  • Sicherung der materiellen Lebensgrundlage:

Finanzplanung, Schuldenregulierung.

  • Persönlicher Bereich:

Unterstützung in Krisensituationen, Hilfe bei der Ablösung vom

Elternhaus, Auseinandersetzung mit der eigenen Entwicklung, mit weiblichen und männlichen Rollen bzw. Rollenzuschreibungen,

Auseinandersetzung mit Straffälligkeit und gesellschaftlichen Normen, Freizeitgestaltung.

Das Angebot des betreuten Wohnens ist eine breitgefächerte Form der Betreuung, die sich zum einen sehr stark an den Wünschen und Fähigkeiten der jungen Menschen orientiert, zum anderen eine konsequente und fortlaufende Entwicklung in den verschiedenen Lebensbereichen verfolgt und erfordert.

In der Zusammenarbeit mit dem Jugendlichen/ jungen Volljährigen steht der Leitgedanke:

„Learning by doing“ im Vordergrund, d.h. der Betreuer nimmt dem Jugendlichen in der Regel keine Aufgaben ab, sondern motiviert, unterstützt und begleitet ihn bei der Entwicklung von Handlungs- und Lösungsmöglichkeiten.

Im konkreten Fall kann dies z.B. bedeuten, dass der Betreuer gemeinsam mit dem

Jugendlichen das Einkaufen und das Vergleichen von Preisen trainiert, damit dies von dem Jugendlichen mit der Zeit selbständig übernommen werden kann.

Andererseits kann der Betreuer auch individuell abwägen, inwieweit Fehleinschätzungen und

Fehlhandlungen zugelassen werden können, die positive Lerneffekte nach sich ziehen.

Am Ende der Maßnahme sollen die jungen Volljährigen / jungen E​rwachsenen ein eigenständiges und zufriedenes Leben führen können.

bottom of page